Haben sich schon Verfassungsrechtler mit dem Zusammenhang von Art. 2 (2) GG und der Art und Weise, wie in der Pandemie mit Kindern umgegangen wurde und wird beschäftigt? Gibts da nicht langsam genug Material für eine Verfassungsbeschwerde?
Haben sich schon Verfassungsrechtler mit dem Zusammenhang von Art. 2 (2) GG und der Art und Weise, wie in der Pandemie mit Kindern umgegangen wurde und wird beschäftigt? Gibts da nicht langsam genug Material für eine Verfassungsbeschwerde?