Hallo @SozialesTH, lese ich das in der aktuellen Verordnung () richtig, dass für Präsenzlehrveranstaltungen an Hochschulen ein (erwiesenermaßen unsicherer) Selbsttest mit 72 h eine weitaus länger Gültigkeit besitzt als ein PCR-Test mit 48 h?
Hallo @SozialesTH, lese ich das in der aktuellen Verordnung () richtig, dass für Präsenzlehrveranstaltungen an Hochschulen ein (erwiesenermaßen unsicherer) Selbsttest mit 72 h eine weitaus länger Gültigkeit besitzt als ein PCR-Test mit 48 h?