Wurde eben von einem freundlichen Polizisten darauf hingewiesen, dass man seit dem 21.12. in Erfurt in nach der StVO ausgewiesene Fußgängerzonen (Zeichen 242.1) eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO tragen muss.
Wurde eben von einem freundlichen Polizisten darauf hingewiesen, dass man seit dem 21.12. in Erfurt in nach der StVO ausgewiesene Fußgängerzonen (Zeichen 242.1) eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO tragen muss.